Vorgaben

Vorgaben für kundenorientierte Berater

PBV-SD e.V.

Der PBV-SD setzt bei allen Beratern das Wissen um die Vorteile vom Sachwert gegenüber dem Geldwert voraus. Oberste Priorität der Berater ist es, dieses Wissen an die Verbraucher weiter zu geben.

§1 Freie Berater sind verpflichtet eine kundenorientierte Beratung und Betreuung in den Vordergrund zu stellen.

§2 Um eine unabhängige, neutrale Beratung und Betreuung zu gewährleisten, dürfen kundenorientierte Berater in keiner Lohn– und Gehaltsstruktur oder Ausschließlichkeit, einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse oder ähnlichen Finanzinstitut zu finden sein.

§3 Kundenorientierte Berater dürfen dem Anleger keine Geldwerte für die kurz, mittel oder  langfristige Anlage weder empfehlen noch anbieten (d.h. keine klassischen Kapitalversicherungen, keine Bausparverträge, Banksparverträge). Grund hierfür ist, dass diese Produkte eine viel zu niedrige Rendite, meistens eine zu hohe Kostenstruktur in der Ansparphase und das Risiko des Wertverlustes durch die Inflation haben. Zudem sind diese Sparformen meistens unflexibel und starr. Wird vom Anleger Geld benötigt ist meistens keines verfügbar. Diese Sparformen sind als nicht mehr „zeitgemäß“ einzustufen.

§4 Die Berater müssen eine kundenorientierte Beratung und Betreuung zusichern. Sie verpflichten sich die Verbraucher auch zukünftig über aktuelle Möglichkeiten und Änderungen zu informieren.

§5 Einen Beraterausweis des PBV-SD können nur Berater/ innen erhalten, die sich schriftlich dazu verpflichtet haben die Richtlinien des PBV-SD einzuhalten. Der Inhaber des Ausweises versichert eine einwandfreie ethisch korrekte Beratung im Sinne der Vorgaben des PBV-SD zu leisten. Ein Verstoß führt zum Ausschluss und zum unmittelbaren Entzug des Beraterausweises.

Hinweis:
Der PBV SD e.V. übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten für Aussagen, Schriftstücke, Verkaufsprospekte oder anderes Infomaterial, (Flyer etc.) welche für den Verkauf von Produkten verwendet werden.

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