Beraterausweis

Kundenorientierte Beratung

Der Kunde ist König. Diese Redewendung verliert immer mehr an Bedeutung. Deshalb wurde die Serviceinitiative kundenorientierte Beratung ins Leben gerufen. Ziel ist die Kundenzufriedenheit.

Berater die einen PBV-SD „kundenorientierten Berater“ Ausweis haben, sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen eine unabhängige Lösung für den Verbraucher zu erstellen, die weder Institut- noch Produktbezogen ist. Nur durch eine ausführliche Beratung kann der Verbraucher erkennen, welche Anlageform für ihn die Geeignetste ist und alle Bedingungen erfüllt, die notwendig sind um persönliche Wünsche und Ziele schneller zu erreichen. Hierbei  ist besonders die finanzielle Leistungsfähigkeit  des Verbrauchers zu betrachten. Der Verbraucher darf mit dem Angebotenen nicht überfordert werden.

Damit sich Berater die sich an diese Richtlinen und Vorgaben des PBV-SD halten, legimitieren können, gibt es den PBV-SD Beraterausweis. Der PBV-SD behält sich das Recht vor, die Berater einer Prüfung im Bereich Beratung, Betreuung und Service zu unterziehen.

 

              

 

      

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